Allgemeine Geschäftsbedingungen von www.SauberDeal.de (AGB):
Allgemeine Bedingungen
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von www.SauberDeal.de® an den Kunden verkauften Deals, unabhängig davon, ob die Parteien eines Deals ausdrücklich auf die AGB Bezug nehmen.
www.SauberDeal.de® weist andere AGB´s des Kunden ausdrücklich zurück; deren Anwendung wird ausgeschlossen. Eine direkte oder indirekte Bezugnahme auf andere AGB´s stellen keine Einbeziehung dieser AGB´s durch www.SauberDeal.de® dar. Abweichungen von den AGB sind für www.SauberDeal.de® nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich erklärt wurden.
Über die Internetplattform www.SauberDeal.de® können Gutscheine und Guthaben für die Textilpflege für ausgesuchte Textilreinigungen gekauft werden.
Gutscheinverkauf: Der Gutscheinverkauf für einen bestimmten Anlass (Muttertag, Ostern, Weihnachten, Geburtstag, Geschenk) kann in unterschiedlicher Betragshöhe gekauft werden. Die Gutscheine können nur in den im Shop genannten Filialen abgereinigt werden. Sie können entweder mit einem Mal oder aber bei mehreren Reinigungsbesuchen abgereinigt werden. Die im Shop gekauften Gutscheine werden Ihnen per Post zugesandt. Die Reinigungsaufträge, welche auf den Gutscheinen basieren, unterliegen den AGB´s der teilnehmenden Reinigungen, welche in den Reinigungen in DIN A1 Format aushängen. Ferner finden Sie diese nachfolgend.
Dealverkauf: Der Dealverkauf stellt einen stark rabattierten Packetpreis dar. Es handelt sich um einen Mengenrabattpreis für einen größeren Auftragsposten. Die Deals können nur in den im Shop genannten Filialen abgereinigt werden. Da es sich um einen Mengenrabattspreis handelt, muss der gekaufte Deal mit einem Mal abgereinigt werden. Eine Splittung des Deals in mehrere Einzelaufträge ist nicht möglich. Die im Shop gekauften Dealguthaben werden Ihnen per Post zugesandt. Die Reinigungsaufträge, welche auf den Deals beruhen, unterliegen den AGB´s der teilnehmenden Reinigungen, welche in den Reinigungen in DIN A1 Format aushängen. Ferner finden Sie diese nachfolgend.
SauberCard® und SauberCard® Guthabenverkauf: Die im Shop gekauften Kundenkarten der SauberCard® werden Ihnen mit der Post mit dem von Ihnen erworbenen Guthaben zugesandt. Wenn Sie schon im Besitz einer SauberCard® sind, können Sie reine Ladeguthaben (Vorteilsladungen) in Form eines SauberCard®-Gutscheines erwerben, welchen Sie dann Ihrer SauberCard® bei Ihrem nächsten Besuch in den teilnehmenden Reinigungen gutschreiben lassen können. Die SauberCard® und Ihre Handhabung unterliegt eigenen AGB´s, welche in jeder teilnehmenden Reinigung in DIN A1 Format aushängen. Ferner finden Sie diese nachfolgend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SauberCard® (AGB):
Die SauberCard® ist eine Kunden-Wertkarte, die es Ihnen erlaubt, Ihre Kleidungsstücke noch günstiger reinigen zu lassen.
Sie bestimmen durch die Höhe Ihrer Wertladung den Reinigungspreis selbst. Nach Beladen der Karte zahlen Sie einfach und bequem mit Ihrer Karte und Ihrem individuellem Preis.
Auf Ihrem Abholbon erscheint immer der Listenpreis, da Sie vorab den Rabatt in der Form eines Mehrguthabens auf Ihre Karte geladen bekommen haben.
Die SauberCard® verbleibt im Besitz der Gesellschaft. Sie erhalten das Recht der kostenlosen Nutzung der Karte. Da es sich bei der Karte um einen wertvollen Wertgegenstand handelt, erhoben wir bei Ausgabe der ersten Karten 5€ Pfand, den Sie vereinbarungsgemäß bei Rückgabe der Karte erstattet bekommen, es sei denn Sie sind schon in den Genuss der kostenlosen Kartennutzung gekommen. Heute stellen wir die SauberCard unseren Kunden kostenlos zur Verfügung. Nach zweijähriger kostenloser Nutzung einer Pfandkarte entfällt der Anspruch auf Rückzahlung des Kartenpfandes.
Ihre uns mitgeteilten Daten werden ausschließlich für hausinterne Zwecke gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Alle SauberCard® Kunden werden exklusiv über aktuelle Angebote und Dienstleistungen informiert.
Es gelten die in unseren Läden ausgehängten Lieferbedingungen.
Die Leder-, Teppichreinigung und der Wäschedienst sind Leistungen, welche in der Regel nicht durch die Textilreinigung selbst erbracht werden, sondern von externen Zuliefern. Deshalb ist eine Bezahlung dieser Dienstleistungen mit der SauberCard® ausgeschlossen.
Das auf der Karte einmal geladenen Guthaben kann nicht mehr ausgezahlt werden! Die Karte kann auch von Dritten genutzt werden, so dass eine Abreinigung immer möglich ist. Ein Recht auf Auszahlung gibt es nicht!
Der Verlust einer Karte ist wie Bargeldverlust. Sollte Ihr Reiniger über ein modernes Kassensystem verfügen, dann kann in Einzelfällen eine Sperrung und Ladung des Restguthabens auf eine neue Karte entgeltlich erfolgen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von fasson-Textilpflege, sauberland-Textilpflege (AGB):
Allgemeine Bedingungen
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von fasson® an den Kunden erbrachten Reinigungsleistungen, unabhängig davon, ob die Parteien eines Reinigungsvertrages ausdrücklich auf die AGB Bezug nehmen.
fasson® weist andere AGB´s des Kunden ausdrücklich zurück; deren Anwendung wird ausgeschlossen. Eine direkte oder indirekte Bezugnahme auf andere AGB´s stellen keine Einbeziehung dieser AGB´s durch fasson® dar. Abweichungen von den AGB sind für fasson® nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich erklärt wurden.
Die AGB´s von fasson® sind jederzeit und gut sichtbar einsehbar:
Die AGB´s hängen in jeder Niederlassung gut sichtbar in DIN A1 Format aus.
Die AGB´s liegen zur Mitnahme in den Läden aus.
Die AGB´s können im Internet unter www.fasson-textilpflege.de eingesehen werden.
An der Kasse befindet sich ein Schild mit einem ausdrücklicher Hinweis auf die AGB´s
Auf unserem Kassenabholschein befindet sich ein erneuter Hinweis auf die zu beachtenden AGB´s und der Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen.
1. Textilreinigung – Pflichten von fasson®
Die Reinigung der Textilien wird sachgemäß und schonend ausgeführt. Fasson® wird gemäß der Pflegeanleitungen des Herstellers die für die Pflege passende Reinigungsmethode auswählen. Sollten mehrere Pflegemethoden gemäß Pflegekennzeichnung des Herstellers möglich sein, so wird von fasson® die Pflegemethode gewählt, welche für die Art der vorliegenden Verschmutzung die Beste ist.
Befindet sich in dem Reinigungsgut kein Pflegeetikett des Herstellers (z.B. durch den Kunden herausgetrennt) so erfolgt eine Reinigungsbehandlung grundsätzlich ohne Garantie und auf Verantwortung des Kunden. Fasson wird die Reinigungsbehandlung aufgrund fachmännischer Gesichtspunkte (Erfahrung und Ausbildung) auswählen. Aufgrund der Vielzahl der verarbeiteten Materialen eines Kleidungsteiles kann aber ohne Kenntnis des Pflegehinweises des Herstellers kein Schaden ausgeschlossen und keine Haftung übernommen werden. Eine Zusatzversicherung kann bei einem nicht ausgezeichnetem Kleidungsteil nicht abgeschlossen werden.
Bestimmte Leistungen vermittelt fasson® lediglich für Kooperationspartner (beispielsweise im Bereich der Teppich-, Lederreinigung, Reparatur-, Näh- und Änderungsdienstleistungen, Waschdienstleistungen von Wäschereien - z.B. für Flachwäsche). In diesem Falle erbringt fasson® nur die Vermittlung als Leistung und steht auch nur für diese Vermittlung nach den Bestimmungen dieses Vertrages ein. Für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch Kooperationspartner ist allein der Kooperationspartner Vertragspartner des Kunden und diesem für seine Leistungen verantwortlich. Es gelten dann die AGB´s der Kooperationspartner oder ggf. die AGB´s des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes.
2. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat fasson® bei Annahme des Reinigungsguts auf Besonderheiten, die bei der Reinigung des Reinigungsguts zu beachten sind (z.B. Schmutz, Schäden, bestimmte Fleckenstellen etc.), hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, fasson® über den Wert des Reinigungsguts zu informieren, soweit dieser EUR 500,00 überschreitet. Der Kunde kann das Reinigungsgut zusätzlich versichern, welches wir empfehlen. Der Kunde hat sämtliche Gegenstände und Objekte vor der Annahme durch fasson® aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Metall- und Plastikgegenstände, Kugelschreiber oder andere Stifte, Kosmetikartikel wie Lippenstift o.ä., sowie Papier. Für Schäden an Kleidungsteilen Dritter, welche durch den Verbleib vorbeschriebener Artikel verursacht wurden, haftet der Kunde, in dessen Kleidung die ursächlichen Gegenstände waren.
Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe auf Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen und eine etwaige Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung innerhalb einer angemessenen Frist anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei der Rückgabe zu identifizieren und eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe.
Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des Reinigungsgutes anzeigt, hat der Kunde nachzuweisen, dass das Reinigungsgut von fasson®, und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten verwechselt, gereinigt oder auf andere Weise behandelt wurde.
3. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Knöpfen, Schnallen und Reißverschlüssen, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
4. Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Abholschein). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Eine Einzelüberprüfung des Wertes der nicht abgeholten Kleidungsstücke erfolgt nicht, die Verwertung erfolgt durch kostenlose Abgabe von geschlossenen Großposten an karitative Einrichtungen.
5. Bei Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut
hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut von der fasson® Niederlassung bearbeitet wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Bereits getragene Kleidung kann nicht mehr reklamiert werden.
6. Haftungsgrenze
Wir haften für Verlust und Beschädigung des eingelieferten Reinigungsgutes maximal in Höhe des Zeitwertes. Ist das Reinigungsgut durch unsachgemäße Bearbeitung beschädigt, aber noch eingeschränkt brauchbar, kann einvernehmlich Schadensersatzleistung in Form einer Wertminderung erfolgen; wird voller Schadensersatz in Höhe des Zeitwertes geleistet, erlischt der Anspruch des Kunden auf Herausgabe des Reinigungsgutes. Ist der Schaden - Verlust oder Beschädigung - nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, so ist unsere Haftung auf das 15-fache des gültigen Reinigungspreises der Reinigung begrenzt, es sei denn, der Auftraggeber macht von der Möglichkeit des Abschlusses einer Zusatzversicherung auf den vollen Zeitwert Gebrauch. Werden zusammengehörende Teile (Jacke plus Rock = Kostüm, Jacke plus Hose = Anzug) einzeln, also getrennt eingeliefert, wird nur für das eingelieferte Teil gehaftet. Bei gemeinsamer Einlieferung - was wir in jedem Falle empfehlen - erhöht sich der Haftungshöchstbetrag für das oder die beschädigte/n Teil/e auf das 15-fache des Gesamtbearbeitungspreises aller zusammengehörigen Teile.
7. Streitschlichtungspflicht
Aufgrund der Verhältnismäßigkeit bei möglichen Streitigkeiten, gilt Folgendes als vereinbart: Soll in einem vorliegenden Schadensfall keine Einigkeit erzielt werden können, wird ein von fasson® beauftragtes Gutachten eines neutralen und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer o.ä. von beiden Parteien als verbindlich akzeptiert. Der Kunde kann sich allerdings von zwei oder mehreren vorgeschlagenen Gutachterstellen eine aussuchen.